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   BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B   

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https://dejure.org/2016,22852
BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B (https://dejure.org/2016,22852)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B (https://dejure.org/2016,22852)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - B 13 R 74/16 B (https://dejure.org/2016,22852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel iS des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG - Verfahrensmangel des SG - Fortwirkung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel iS des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG - Verfahrensmangel des SG - Fortwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Tatbestandsberichtigung - Fehler

    Auszug aus BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B
    Damit macht der Kläger aber keinen Verfahrensfehler auf dem Weg zur Entscheidung des Berufungsgerichts geltend (sog "error in procedendo"), sondern rügt einen Fehler in der materiellen Rechtsanwendung ("error in iudicando"), der als solcher nicht geeignet ist, die Revisionszulassung zu eröffnen (vgl Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegungsanforderungen -

    Um einen Verfahrensfehler geltend machen zu können, auf dem die angefochtene Entscheidung des LSG beruhen kann, hätte sich die Beschwerdebegründung aber damit auseinandersetzen müssen, wieso der Verfahrensfehler des SG in der Berufungsinstanz fortgewirkt haben könnte und insofern auch als Mangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 1.12.2016 - B 9 SB 25/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 30.11.2016 - B 6 KA 18/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.5.2016 - B 13 R 74/16 B - Juris RdNr 9) .
  • BSG, 01.12.2016 - B 9 SB 25/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Daher kann ein - etwaiger - Verfahrensmangel des SG die Zulassung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn dieser fortwirkt und insofern ebenfalls als Mangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 20.5.2015 - B 13 R 74/16 B).
  • BSG, 11.08.2017 - B 13 R 173/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Substantiierungspflicht; Error in

    Hierauf - dh auf einen Fehler in der materiellen Rechtsanwendung ("error in iudicando") - kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde in Gestalt einer Verfahrensrüge von vornherein nicht gestützt werden (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 20.5.2016 - B 13 R 74/16 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 11.02.2020 - B 9 V 49/19 B

    Beschädigtenversorgung nach dem OEG

    Dass und wieso ein etwaiger Verfahrensmangel des SG bei dessen Entscheidung durch Gerichtsbescheid (§ 105 SGG ) in der Berufungsinstanz noch fortgewirkt hat und deshalb ebenfalls als Verfahrensmangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 20.5.2015 - B 13 R 74/16 B - juris RdNr 9) , zeigt der Kläger nicht auf.
  • BSG, 13.12.2019 - B 9 SB 41/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Daher kann ein - etwaiger - Verfahrensmangel des SG die Zulassung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn dieser fortwirkt und insofern ebenfalls als Mangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 20.5.2015 - B 13 R 74/16 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 12.12.2019 - B 12 KR 49/19 B

    Rückständige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

    Soweit die Klägerin sinngemäß rügt, das SG habe verfahrensfehlerhaft entschieden, ist darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ein Verstoß des Gerichts im Rahmen des prozessualen Vorgehens im unmittelbar vorangehenden Rechtszug ist und daher ein - etwaiger - Verfahrensmangel des SG die Zulassung nur ausnahmsweise rechtfertigen kann, wenn dieser fortwirkt und insofern ebenfalls als Verfahrensfehler des LSG anzusehen ist ( BSG Beschluss vom 20.5.2016 - B 13 R 74/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 1.12.2016 - B 9 SB 25/16 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 27.09.2016 - B 3 KR 74/15 B
    Selbst wenn bis zum Ablauf der Begründungsfrist für die Beschwerde noch keine Rechtsprechung des BSG zu § 13 Abs. 3a SGB V vorlag (vgl aber BSG Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 25/15 R - für BSGE und SozR 4 vorgesehen), hätte der Kläger gleichwohl eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung und zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) stellen müssen (stRspr vgl nur BSG Beschluss vom 20.5.2016 - B 13 R 74/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 21.7.2010 - B 5 R 154/10 B - Juris RdNr 10 mwN).
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